Fachbeiträge und Veranstaltungen

Ihre Rechte vor Gericht durchsetzen- Fachveranstaltung am 10. Dezember 2026

Im Kontext der gerichtlichen Durchsetzung von Schutzansprüchen Minderjähriger im digitalen Raum gewinnen insbesondere die §§ 176 ff. StGB sowie die familienrechtlichen Regelungen nach §§ 1666, 1666a BGB zunehmend an Bedeutung. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung in der prozessualen Vertretung betroffener Eltern und Erziehungsberechtigter bei straf- und zivilrechtlichen Verfahren infolge digitaler Belästigung oder Gefährdungslagen ihrer Kinder.

Zentrale Aspekte bilden die effektive Geltendmachung von Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen, die enge Abstimmung mit den Ermittlungsbehörden sowie die rechtskonforme Sicherung digitaler Beweismittel nach aktuellen datenschutzrechtlichen Vorgaben (DSGVO, BDSG). Unsere Vertretung orientiert sich stets an den jüngsten höchstrichterlichen Entscheidungen und gewährleistet eine umfassende Wahrung der Interessen minderjähriger Betroffener im Ermittlungs- und Hauptverfahren. Für weitergehende Informationen zur prozessualen Durchsetzung von Elternrechten und effektiven Schutzmaßnahmen für Kinder stehen wir Ihnen gerne im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs zur Verfügung.

Informationsabend am 10. Februar 2027

Wie Gerichte Chatverläufe bewerten – Warum der Kontext entscheidend ist.

Die forensische Auswertung digitaler Kommunikationsverläufe nimmt im Rahmen straf- und zivilrechtlicher Verfahren stetig an Bedeutung zu. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der gerichtlichen Bewertung von Chatnachrichten der Gesamtzusammenhang („Gesamtwürdigung des Kommunikationskontextes“) maßgeblich, wobei auch vermeintlich gelöschte oder aus dem Zusammenhang gerissene Nachrichten durch moderne IT-forensische Methoden rekonstruierbar und damit prozessrelevant sind.

Weder eine nachträgliche Relativierung des Gesagten („nur Spaß“) noch das teilweise Löschen von Nachrichten entbindet die Beteiligten von einer rechtlichen Verantwortung für den ursprünglichen Kommunikationsinhalt (§§ 176 ff. StGB, § 138 ZPO). Die Gerichte sind gehalten, sämtliche textlichen und metadatenbasierten Anhaltspunkte im Lichte der subjektiven und objektiven Umstände zu bewerten – insbesondere auch unter Berücksichtigung der digitalen Beweisführung und der aktuellen datenschutzrechtlichen Anforderungen (DSGVO).

Unsere Kanzlei berät Mandanten umfassend zur beweissicheren Dokumentation und strategischen Aufbereitung von Chatverläufen im Hinblick auf straf- und zivilrechtliche Verfahren. Für vertiefende Informationen stehen wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungstermins gerne zur Verfügung.

Für individuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Veranstaltung findet in den Räumlichkeiten unserer Kanzlei statt.

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MODERATION

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6 Kommentare

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    Ulrike Keller

    Juli 18, 2024 at 2:21pm

    Ich war letztes Jahr bereits da und es hat mir wirklich sehr gut gefallen. Die Kanzlei ist sehr kompetent, und das Team hat sich viel Zeit für mich genommen. Ich kann sie nur weiterempfehlen!“

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    Anonym

    Oktober 18, 2024 at 2:21pm

    Ich habe die Kanzlei Richter & Kollegen vor einigen Monaten für eine rechtliche Beratung kontaktiert und war mehr als zufrieden mit dem Service. Sehr freundliches und professionelles Team. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit!

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      Familie Weissberger

      November 22, 2024 at 2:21pm

      Ich war vor kurzem in der Kanzlei und bin begeistert von der schnellen, kompetenten Hilfe. Man fühlt sich hier wirklich in guten Händen. Freue mich schon auf meinen nächsten Besuc

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        Albert K.

        Dezember 06, 2024 at 2:21pm

        Frohen Nikolaus.

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          Stefanie Jung

          Dezember 24, 2024 at 2:21pm

          Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.

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    Andreas Klein

    Januar 05, 2025 at 2:21pm

    Toller Service und sehr kompetente Beratung. Ich war im letzten Jahr hier und habe schon positive Ergebnisse durch die Zusammenarbeit erzielt. Kann ich wirklich jedem empfehlen, der rechtliche Unterstützung braucht.

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