Willkommen bei der Kanzlei Richter

Strafrechtliche Verfolgung mit

Unsere IT-forensischen Beweise erfüllen gerichtliche Standards und führen regelmäßig zu Durchsuchungsbeschlüssen und Sicherstellungen digitaler Geräte.

Anfrage übermitteln – rechtlich gesichert und vertraulich

Services

Weshalb Mandanten uns wählen?

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf digitale Sexualstraftaten gemäß §§ 176, 184b, 202a StGB. Wir vertreten ausschließlich die Opferseite – mit langjähriger Erfahrung, technischer Beweiskraft und direkter Schnittstelle zur Zentralstelle für Cybercrime und den Strafverfolgungsbehörden.

Beratungsanfrage übermitteln

Strafanzeige binnen 24 Stunden

Nach Eingang Ihrer Informationen erfolgt die juristische Vorprüfung binnen Stunden. Besteht Anfangsverdacht gem. §§ 176 ff. StGB, wird die Strafanzeige digital signiert an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt – inklusive Beweismittelprotokoll und IP-Zuordnung

Strafrechtlich und zivilrechtlich maximal konsequen

Wir kombinieren strafrechtliche Anzeige mit zivilrechtlichem Druck: Schmerzensgeldforderungen, Unterlassungsklagen und eidesstattliche Erklärungen werden zeitgleich vorbereitet – gerichtsfest und zustellbar innerhalb von 48 Stunden.

Gerichtsfeste Beweismittel

IT-forensische Analysen sichern Bild-Metadaten, Gerätezugriffszeiten und Chatverläufe – gerichtsfest gemäß § 244 Abs. 3 StPO. Beweisketten werden vollständig dokumentiert und zur Verwendung in Strafverfahren vorbereitet.

Willkommen bei der Kanzlei Richter

Wir verfolgen digitale Sexualstraftäter – mit Nachdruck, Beweisen und Anklageerfolg.

Unsere Mandate enden nicht mit Schreiben – sondern mit Hausdurchsuchung, IP-Rückverfolgung und vollstrecktem Strafbefehl. Jeder Schritt ist rechtlich dokumentiert und beweissicher archiviert.

Unsere Kanzlei verfolgt kompromisslos jede Form digitaler sexueller Ausbeutung – insbesondere bei Tätern, die glauben, anonym agieren zu können. Nach Eingang einer Verdachtsmeldung werden Metadaten, Chatverläufe und IP-Zugriffe gesichert, analysiert und vollständig dokumentiert. Innerhalb weniger Stunden erfolgt bei hinreichendem Tatverdacht die Übergabe an Staatsanwaltschaft und Cybercrime-Abteilungen – mit sofortiger Anzeigeerstellung und Antrag auf Durchsuchungsbeschluss

Unsere Vision ist ein Internet, in dem kein Täter unbeobachtet bleibt. Durch automatisierte Beweismittelsysteme und direkte Anbindung an Ermittlungsdatenbanken identifizieren wir digitale Täter innerhalb kürzester Zeit. Sobald die Spur gesichert ist, beginnt die strafrechtliche wie zivilrechtliche Verfolgung – ohne Vorwarnung, ohne Rückziehmöglichkeit.

Wir stehen für Schutz, Transparenz und Rechenschaft. Wer sich an Minderjährigen vergeht, muss mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung aller Geräte und öffentlicher Rechenschaft rechnen. Unsere Rechtsmittel umfassen: – Anzeige nach §§ 176, 184b StGB – Zivilklagen auf Schmerzensgeld – Weiterleitung an Erziehungsberechtigte und Schulen – Meldung bei Ausländerbehörden und Arbeitgebern - Alle Schritte sind juristisch dokumentiert – inklusive Archivierung aller Chats, Bilder und IP-Daten.

0 + digitale Täter identifiziert – bundesweite Verfahren, belegbare Ermittlungserfolge.

Fallbeispiele aus echten Ermittlungsverfahren – anonymisiert, aber juristisch nachvollziehbar

1.000+ digitale Täter identifiziert und angezeigt – mit Beweisdokumentation

Erfahrene Strafverteidiger und Experten mit Fokus auf Cybercrime, §176 ff. StGB und digitale Beweismittel.

Unser Team – Spezialisiert auf digitale Sexualdelikte

Rechtsanwältin Richter

Familienrecht & Sexualstrafrecht

„In jeder Konstellation digitaler Korrespondenzen offenbart sich der unumstößliche Kern des Sachverhalts – wir extrahieren ihn mit unerschütterlicher Präzision.“

Rechtsanwältin Richter
Familienrecht & Sexualstrafrecht

Rechtsanwalt Müller

IT-Strafrecht & digitale Spurensicherung

„Jedes noch so marginale Datenelement wird bei uns zum Fanal gerichtlicher Erkenntnis – minutiöse Analyse in höchster Vollendung.“

Rechtsanwalt Müller
IT-Strafrecht & digitale Spurensicherung

Rechtsanwalt Schmidt

Strafprozessrecht & Nebenklagevertretung

„Wanken kann allenfalls der Widersacher, nicht jedoch unsere unzweideutige Beweislage – wir setzen Maßstäbe rechtlicher Gewissheit.“

Rechtsanwalt Schmidt
Strafprozessrecht & Nebenklagevertretung

Rechtsanwalt Fischer

Jugendmedienschutz & Opferschutz in digitalen Verfahren

„Der unbedingte Schutz Hilfebedürftiger ist unser unverrückbares Leitprinzip – unnachgiebig, aber stets mit feinfühliger Diskretion.“

Rechtsanwalt Fischer
Jugendmedienschutz & Opferschutz in digitalen Verfahren
Rechtlich abgesichert und dokumentiert

Vertrauliche Vorprüfung starten

(Alle Rückmeldungen wurden anonymisiert. Originale liegen der Kanzlei juristisch dokumentiert vor.)

Unsere Klienten

vert
Fachbeiträge und Veranstalltungen

Aktuelle Fachbeiträge unserer Kanzlei

18
2026 Oktober

Unser engagiertes Team setzt sich für Familien ein, wenn Kinder online bedroht oder belästigt werden.

Zum Beitrag

21
2026 Ncvember

Unsere Anwältin berät Sie zu allen rechtlichen Schritten bei digitaler Belästigung Minderjähriger.

Zum Beitrag

10
2026 Dezember

Wir begleiten Eltern bei Ermittlungen und Gerichtsverfahren zum Schutz Ihrer Kinder.

Zum Beitrag

Abonnieren Sie unseren Newsletter