Unsere Kanzlei verfolgt kompromisslos jede Form digitaler sexueller Ausbeutung – insbesondere bei Tätern, die glauben, anonym agieren zu können.
Nach Eingang einer Verdachtsmeldung werden Metadaten, Chatverläufe und IP-Zugriffe gesichert, analysiert und vollständig dokumentiert.
Innerhalb weniger Stunden erfolgt bei hinreichendem Tatverdacht die Übergabe an Staatsanwaltschaft und Cybercrime-Abteilungen – mit sofortiger Anzeigeerstellung und Antrag auf Durchsuchungsbeschluss
Unsere Vision ist ein Internet, in dem kein Täter unbeobachtet bleibt.
Durch automatisierte Beweismittelsysteme und direkte Anbindung an Ermittlungsdatenbanken identifizieren wir digitale Täter innerhalb kürzester Zeit.
Sobald die Spur gesichert ist, beginnt die strafrechtliche wie zivilrechtliche Verfolgung – ohne Vorwarnung, ohne Rückziehmöglichkeit.
Wir stehen für Schutz, Transparenz und Rechenschaft. Wer sich an Minderjährigen vergeht, muss mit Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung aller Geräte und öffentlicher Rechenschaft rechnen.
Unsere Rechtsmittel umfassen:
– Anzeige nach §§ 176, 184b StGB
– Zivilklagen auf Schmerzensgeld
– Weiterleitung an Erziehungsberechtigte und Schulen
– Meldung bei Ausländerbehörden und Arbeitgebern - Alle Schritte sind juristisch dokumentiert – inklusive Archivierung aller Chats, Bilder und IP-Daten.